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HIGH 5 MOTORS

Günther & Gellrich GBR
Inh.: André Günther & Sebastian Gellrich
Oststraße 86
D-33415 Verl

Fax: +49 (0) 5207 924 666 1
Tel.: +49 (0) 5207 924 378 1 

USt-IDNr: DE814839817

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AGB'S

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich 
I. Die Allgemeinen Geschäfts- und  Lieferbedingungen  der Günther & Gellrich GbR gelten ausschließlich. Entgegenstehende  oder von unseren Bedingungen abweichende
Geschäftsbedingungen des Kunden  erkennen wir nicht an, es  sei denn, wir hätten ausdrücklich  schriftlich  ihrer Geltung  zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäfts- und
Lieferbedingungen  gelten  auch  dann,  wenn  wir  in  Kenntnis  entgegenstehender  oder  von  unseren  Bedingungen  abweichender  Geschäftsbedingungen  des  Bestellers  die
Lieferung  oder Werkleistung  gegenüber dem Besteller vorbehaltlos ausführen. Für Verbraucher gelten nur die §§ 1  I,  II, 2, 3, 4, 5, und  9  I Satz 1 dieser Allgemeinen
Geschäfts und Lieferbedingungen. Im Übrigen gelten für Verbraucher die gesetzlichen Regelungen. 
 
II.  Alle  Vereinbarungen,  die  zwischen  uns  und  dem  Kunden  zwecks  Ausführung  eines  Vertrages  getroffen  werden,  sind  in  dem  entsprechenden  Vertrag  schriftlich
niedergelegt. 
 
III.  Diese  Allgemeinen  Geschäfts-  und  Lieferbedingungen  gelten  auch  für  alle  künftigen  Geschäftsbeziehungen,  auch  wenn  sie  nicht  nochmals  ausdrücklich  vereinbart
werden. 
 
§ 2 Verträge 
Bei den zwischen der Günther & Gellrich GbR und dem Kunden geschlossenen Verträgen handelt es sich je nach Art der Leistung um Kaufverträge oder Werkverträge. Die
beiderseitigen Verpflichtungen bestimmen sich ausschließlich nach den vorliegenden Geschäfts- und Lieferbedingungen. 
 
§ 3 Bestellung und Auftragsannahme 
I.  Sämtliche  Bestellungen,  die  der  Günther  &  Gellrich  GbR  vom  Kunden  unmittelbar  oder  über  Außendienstmitarbeiter  erteilt  werden,  bedürfen  der  Annahme  durch
schriftliche Auftragsbestätigung, es sei denn, es handelt sich um ein Bargeschäft. 
 
II. Abweichungen  der bestellten oder gelieferten Artikel von der Bestellung,  insbesondere  im Hinblick auf Material und Ausführung,  bleiben  im Rahmen des  technischen
Fortschritts ausdrücklich vorbehalten. 
 
III. Angebote und Angaben  in Katalogen, Prospekten, Anzeigen usw. - auch bezüglich der Preisangaben  - sind  freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete
Angebote hält sich die Günther & Gellrich GbR 8 Werktage gebunden. 
 
IV.  Nebenabreden,  Änderungen  und  Ergänzungen  sind  nur  gültig,  wenn  die  Günther  &  Gellrich  GbR  sie  schriftlich  bestätigt.  Das  gleiche  gilt  für  die  Zusicherung  von
Eigenschaften. 
 
V. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. 
 
§ 4 Preise - Zahlungsbedingungen 
I. Die  im Vertrag festgeschriebenen Preise gelten nur, soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem oder tatsächlichem Lieferdatum nicht mehr als 4 Monate liegen.
Ist daraufhin eine Preissteigerung um mehr als 10 % erfolgt, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 
 
II. Im Fall, dass Teile auf Wunsch des Kunden ver sandt werden, trägt der Kunde die Kosten für Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Die Günther & Gellrich GbR ist
berechtigt, die Lieferung per Nachnahme auf Kosten des Kunden vorzunehmen. 
 
III. Die gesetzliche Mehrwertsteuer  ist nicht  in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird  in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung  in der Rechnung gesondert
ausgewiesen. 
 
IV. Sämtliche Rechnungen sind sofort netto Kasse zu bezahlen. Ein Skontoabzug bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. 
 
V. Werden  Rechnungen  nicht  innerhalb  von  30  Tagen  nach  Zugang  beglichen,  tritt  gemäß  §  286  III  BGB  ohne  Mahnung  Zahlungsverzug  ein.  Wir  sind  berechtigt,
Zahlungsverzug  auch vor Ablauf  der  vorbenannten  Frist  durch Mahnung  herbeizuführen.  Bei Zahlungsverzug  sind  Verzugszinsen  in Höhe von  5 %  über  dem  jeweiligen
Basiszinssatz auf den Rechnungsbetrag zu bezahlen und sonstige Verzugsschäden zu ersetzen. 
 
VI.  Werden  Wechsel  oder  Schecks  nicht  termingerecht  durch  den  Bezogenen  gutgeschrieben,  so  werden  zu  diesem  Zeitpunkt  sämtliche  anderweitig  bestehenden
Forderungen der Günther & Gellrich GbR gegenüber dem Kunden fällig. Anderweitig bestehende Zahlungsziele verfallen. Dasselbe gilt für den Fall, dass eine Forderung bei
Fälligkeit nicht bezahlt ist. 
 
VII.  Eine  Zurückhaltung  der Zahlung  oder  eine  Aufrechnung  wegen  ggf.  bestehender Gegenansprüche  des  Kunden  ist mit Ausnahme  unbestrittener  oder  rechtskräftig
festgestellter Forderungen ausgeschlossen. 
 
§ 5 Lieferzeiten 
I. Die von der Günther & Gellrich GbR genannten  Liefertermine  sind unverbindlich, es  sei denn,  sie  sind  ausdrücklich als  "verbindlicher Liefertermin" schriftlich bestätigt
worden. Dies gilt insbesondere bei Fahrzeug- und Teileimporten, bei denen keine verbindliche Lieferzeit garantiert werden kann. 
 
II. Der  Liefertermin  durch  die Günther & Gellrich GbR  steht  unter  dem  Vorbehalt  der Selbstbelieferung.  Die  Günther & Gellrich GbR macht  dem  Kunden  unverzüglich
Mitteilung, falls eine Selbstbelieferung nicht oder verspätet stattfindet. 
 
§ 6 Haftung für Mängel 
I.  Der  Kunde  ist  verpflichtet,  die Ware  sofort  nach  Übergabe  im  Hinblick  auf  offensichtliche  Mängel  zu  untersuchen  und  diese  Mängel  dem  Lieferanten  unverzüglich,
längstens  aber  innerhalb  einer  Frist  von  2 Wochen  ab  Erhalt  schriftlich mitzuteilen. Offensichtliche Mängel,  die  verspätet,  als  entgegen der vorstehenden  Pflicht  gerügt
wurden, werden vom Lieferanten nicht berücksichtigt und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. 
 
II. Nicht offensichtliche Mängel, die sich erst im Laufe der Zeit zeigen, sind vom Kunden der Günther & Gellrich GbR gegenüber unverzüglich mitzuteilen. 
 
III. Ist  im Falle eines Mangels eine Rücksendung der Ware erforderlich, hat der Kunde die Postsendung ausreichend zu frankieren. Unfreie Rücksendungen, brauchen von
der Günther & Gellrich GbR nicht angenommen zu werden. In diesem Fall trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung.  

IV.  Für  den  Fall,  dass  aufgrund  einer  berechtigten  Mängelrüge  eine  Nacherfüllung  in  Form  einer  Neulieferung  erfolgt,  gelten  die  Bestimmungen  über  die  Lieferzeit
entsprechend. Für eine Mängelbeseitigung durch Nachbesserung ist der Günther & Gellrich GbR eine Frist von mindestens 4 Wochen zu gewähren. 
 
V. Das Vorliegen eines Mangels begründet folgende Rechte des Kunden: 
 
VI. Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von der Günther & Gellrich GbR Nacherfüllung zu verlangen. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der
Sache, eine Neuherstellung des Werkes oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft hierbei die Günther & Gellrich GbR nach eigenem Ermessen. 
 
VII. Darüber hinaus hat die Günther & Gellrich GbR das Recht, bei Fehlschlagen eines Nacherfüllungsversuches eine neuerliche Nacherfüllung, wiederum nach eigener Wahl
in Bezug auf Art und Weise und innerhalb einer angemessenen Frist, vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Kunden das Recht
zu,  vom Vertrag  zurückzutreten  oder den  Kaufpreis  zu mindern. Der Kunde  kann  ausschließlich  in  Fällen  grob  fahrlässiger  oder  vorsätzlicher Verletzung  der  Pflicht  zur
Lieferung mangelfreier Sachen  Schadensersatz  oder  Ersatz  vergeblicher Aufwendungen  verlangen.  Er  hat  den  eingetretenen  Schaden  dem Grunde  und  der Höhe  nach
nachzuweisen. Gleiches trifft auf die vergeblichen Aufwendungen zu. 
 
VIII. Soweit die Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen wurden, bezieht sich dies nicht auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit,  die  auf  einer  fahrlässigen  Pflichtverletzung  der  Günther  &  Gellrich  GbR  oder  einer  vorsätzlichen  Pflichtverletzung  eines  gesetzlichen  Vertreters  oder
Erfüllungsgehilfen  der  Günther  &  Gellrich  GbR  beruhen  und  auf  Schäden,  die  auf  einer  grob  fahrlässigen  Pflichtverletzung  der  Günther  &  Gellrich  GbR  oder  auf  einer
vorsätzlichen oder grob  fahrlässigen  Pflichtverletzung  eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Günther & Gellrich GbR beruhen. Die Verjährungsfrist  für
Mängelansprüche beträgt, ab Übergabe an den Kunden, für neue Sachen 1 Jahr, für gebrauchte Sachen 1 Jahr seit Auslieferung bzw. Übergabe. Der Kunde hat nach Ablauf
von  6  Monaten  seit  Auslieferung  bzw.  Übergabe  zu  beweisen,  dass  der Mangel  bereits  bei  Auslieferung  bzw.  Übergabe  vorgelegen  hat.  Bei Werkverträgen  verjähren
Mängelgewährleistungsansprüche bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache liegt, in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit
der Abnahme des Werkes. 
 
§ 7 Haftung für Pflichtverletzungen der Günther & Gellrich GbR 
Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung, sowie andere, in dieser Bestimmung getroffenen spezielleren Regelungen gilt in Fällen einer Pflichtverletzung der
Günther & Gellrich GbR folgendes: 
 
I.  Der  Kunde  hat  der  Günther  &  Gellrich  GbR  zur  Beseitigung  der  Pflichtverletzung  eine  angemessene  Nacherfüllungsfrist  zu  gewähren,  welche  3  Wochen  nicht
unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und / oder Schadensersatz verlangen. 
 
II. Schadensersatz kann der Käufer nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch die Günther & Gellrich GbR geltend machen, der Schadenersatz
ist in jedem Fall auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Die Einschränkung gilt nicht für Schäden am Leben, des Körpers oder der Gesundheit. 
 
III.  Ist  der Kunde  für Umstände,  die  ihn  zum Rücktritt  berechtigen würden, allein  oder  überwiegend  verantwortlich  oder  ist  der  zum Rücktritt  berechtigende  Umstand
während des Abnahmeverzugs des Kunden eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen. 
 
§ 8 Ausschluss von Beschaffungsrisiko und Garantien 
Die Günther & Gellrich GbR übernimmt bei bestellten und nicht sofort  lieferbaren Artikeln keinerlei Beschaffungsrisiko. Die Übernahme von  irgendwie gearteten Garantien
ist ausgeschlossen, es sei denn, hierüber ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden geschlossen. 
 
§ 9 Gewährleistung (Sachmängelhaftung)
Der Verkauf  von Kraftfahrzeugen  erfolgt  unter Ausschluss  jeglicher Sachmängelhaftung,  wenn  der Käufer  eine  juristische  Person  des  öffentlichen  Rechts,  ein  öffentlich
rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. 
  
§ 10 Eigentumsvorbehalt 
I.  Jede  von der Günther & Gellrich GbR gelieferte Ware bleibt deren Eigentum bis zur vollständigen Zahlung  des Kaufpreises. Bei Unternehmern bleibt die Ware bis zur
vollständigen Erledigung  sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt) Eigentum der Günther & Gellrich GbR. Eine
Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt  stehende Ware  (etwa durch Verkauf, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Schenkung, Gebrauchsüberlassung) durch den
Kunden ist keinesfalls gestattet. 
 
II. Sollte der Kunde  eine vertragswidrige Verfügung  über den Kaufgegenstand vorgenommen haben,  tritt der bezahlte oder zu bezahlende Kaufpreis oder anderweitige
erhaltene oder zu erhaltende Leistungen des Erwerbers an die Stelle der Ware. Der Käufer tritt bereits jetzt alle aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen
an Günther & Gellrich GbR ab. Der Kunde ist nicht ermächtigt, diese Forderungen einzuziehen. Im Rahmen der Abtretung hat der Kunde bei der Offenlegung der Abtretung
gegenüber  dem  Erwerber  mitzuwirken  und  diesen  zu  veranlassen,  an  Günther  &  Gellrich  GbR  zu  zahlen  bzw.  zu  leisten.  Mit  Rücksicht  auf  den  verlängerten
Eigentumsvorbehalt  (Vorausabtretung  der  jeweiligen  Kaufpreisforderung)  ist  eine  Abtretung  an  Dritte,  insbesondere  an  ein  Kreditinstitut,  vertragswidrig  und  daher
unzulässig. Überschreiten die abgetretenen Forderungen eine Sicherung von 120 % der Forderungen der Günther & Gellrich GbR gegenüber dem Kunden, so werden diese
im Übrigen  freigegeben.  Die Günther & Gellrich GbR  ist  jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen  des Kunden  zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung  zu
informieren. 
 
III. Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden ist die Günther & Gellrich GbR sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer
eidesstattlichen  Versicherung  darüber  zu  unterrichten,  dass  es  sich  bei  der  gepfändeten  Ware  um  die  von  der  Günther  &  Gellrich  GbR  gelieferte  und  unter
Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt. 
 
IV. Die Geltendmachung der Rechte der Günther & Gellrich GbR aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Kunden nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der
Wert der Ware im Zeitpunkt der Rücknahme wird lediglich auf die bestehende Forderung des Lieferanten gegen den Käufer angerechnet. 
 
§ 11 Rücktrittsrecht der Günther & Gellrich GbR 
Die Günther & Gellrich GbR ist aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten: 
 
I. Wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Kunde nicht kreditwürdig  ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen
werden  in einem Fall des Wechsel- oder Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Kunden oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuchs beim Kunden.
Nicht erforderlich ist, dass es sich um Beziehungen zwischen der Günther & Gellrich GbR und dem Kunden handelt. 
 
II. Wenn sich herausstellt, dass der Kunde unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung sind. 
 
III. Wenn die unter Eigentumsvorbehalt der Günther & Gellrich GbR stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden veräußert wird, insbesondere
durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur, soweit der Lieferant sein Einverständnis mit der Veräußerung schriftlich erklärt hat. 
 
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand 
I. Als Erfüllungsort wird der Sitz der Günther & Gellrich GbR vereinbart. 
 
II.  Der  Gerichtsstand  bestimmt  sich  nach  den  gesetzlichen  Vorschriften.  Ist  der  Käufer  Unternehmer  oder  juristische  Person  des  öffentlichen  Rechts  oder  öffentlich-
rechtliches  Sondervermögen,  ist  der Sitz  der Günther & Gellrich GbR  ausschließlicher Gerichtsstand  für  alle  sich  aus  dem  Vertragsverhältnis  unmittelbar  oder mittelbar
ergebenden Streitigkeiten. 
 
III. In jedem Fall, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.  

Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

Günther & Gellrich GbR
Inh.: André Günther & Sebastian Gellrich       
Oststraße 86D-33415 Verl
(Deutschland)  Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.  
Fax: +49 (0)5207 955563
 

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

 

 

 

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